Jede Energiegemeinschaft braucht eine Vertretung. Wir übernehmen sie.
euse-strom.ch führt lokale Elektrizitätsgemeinschaften und virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch: Gründung und Erfassung, das Meldewesen gegenüber dem Netzbetreiber, der Bezug der Viertelstundenwerte — und die Abrechnung, die daraus folgt. Damit aus geteiltem Strom nicht geteilte Arbeit wird.
Alles, was zwischen der Anlage und der Rechnung liegt.
Vertretung & Führung
Wir übernehmen die Rolle der Vertretung gegenüber dem Netzbetreiber — oder stellen uns derjenigen Person zur Seite, die sie innehat.
- Erfassung der Gemeinschaft im Portal des Netzbetreibers
- Einladung der Teilnehmenden, Bestätigung der Anlagen
- Anmeldung zur Aktivierung und Fristenkontrolle
- Meldung von Ein- und Austritten, Wechsel der Vertretung
Organisation
Die Gemeinschaft regelt ihr Innenverhältnis selbst. Wir sorgen dafür, dass es geregelt ist — und dass es zur Abrechnung passt.
- Prüfung der Voraussetzungen vor der Gründung
- Vereinbarung und Wahl des Verteilschlüssels
- Teilnehmerverzeichnis, Ein- und Austritte, Wegzüge
- Jahresrapport für die Versammlung
Daten & Validierung
Der Netzbetreiber liefert die Messdaten im Branchenformat SDAT-CH an einen benannten Empfänger — ausdrücklich auch an einen Abrechnungsdienstleister. Das sind wir.
- Empfang und Verarbeitung der ebIX-/SDAT-CH-Zeitreihen
- Plausibilisierung: Lücken, Nullreihen, Vorzeichen
- Zeitumstellung sauber behandelt — 92 statt 96 Intervalle im Frühling, 100 im Herbst
- Abgleich der Gemeinschaftssummen gegen die Einzelreihen
Abrechnung
Der Netzbetreiber rechnet die Gemeinschaft als Ganzes ab. Die Aufteilung auf die Teilnehmenden ist Sache der Gemeinschaft — und unser Kerngeschäft.
- Zuteilung je Viertelstunde nach vereinbartem Schlüssel
- Netzrechnung nachgerechnet und auf Teilnehmende gebrochen
- Tarifkomponenten getrennt geführt, Abschlag nur wo zulässig
- Einzelrechnungen oder Sammelrechnung, Debitorenübersicht
Eine Rolle mit Konsequenzen.
Das Gesetz verlangt für jede lokale Elektrizitätsgemeinschaft eine Vertreterin oder einen Vertreter. Wird bei der Erfassung niemand benannt, ist es automatisch die Person, die das Formular ausgefüllt hat.
Diese Person meldet Gründung und Auflösung, lädt Teilnehmende ein, bestätigt Anlagen, teilt Ein- und Austritte mit und legt fest, in welcher Form der Netzbetreiber Rechnung stellt. Die Teilnehmenden werden durch ihre Handlungen verpflichtet — und tragen die Folgen verspäteter, fehlerhafter oder unvollständiger Meldungen.
Wir übernehmen diese Rolle als Mandat, oder wir arbeiten der Person zu, die sie behalten will. In beiden Fällen läuft das Meldewesen bei uns über einen Fristenkalender und nicht über ein gutes Gedächtnis.
Fristen gemäss den LEG-Voraussetzungen der EKZ, V1.1 vom 4. August 2026. Andere Verteilnetzbetreiber können abweichen.
Rückwirkend geht nichts. Eine einmal gestellte Abrechnung wird nicht mehr angepasst. Wer einen Eintritt zu spät meldet oder eine Zeitreihe ungeprüft übernimmt, korrigiert das nicht im nächsten Monat — er korrigiert es gar nicht. Deshalb prüfen wir die Daten, bevor abgerechnet wird, und nicht, wenn sich jemand beschwert.
Der Abschlag gilt nicht auf allem. Die 40 % senken den Netznutzungs-Standardtarif. Systemdienstleistungen, Stromreserve, Netzzuschlag und Abgaben dürfen nicht rabattiert werden. Wer die Komponenten vorher zusammenzählt, rechnet die Ersparnis systematisch zu hoch — im Netzgebiet der EKZ liegt der gebündelte Ansatz bei 0.1098 CHF/kWh, die rabattierbare Netznutzung allein bei 0.0822. Der Unterschied beträgt rund ein Drittel des Abschlags.
LEG oder vZEV — zwei Wege, ein Ziel.
| LEG | vZEV | |
|---|---|---|
| Grundlage | StromVG Art. 17d ff., StromVV Art. 19e–19h | EnG Art. 17, EnV Art. 14–15 |
| Weg des internen Stroms | Über das Verteilnetz des Netzbetreibers | Über die Anschlussleitung unterhalb 1 kVEnV Art. 14 Abs. 3 |
| Netznutzung auf internen kWh | Standardtarif abzüglich 40 % — oder 20 %StromVV Art. 19h Abs. 1 und 3 | Entfällt, das Entgelt entsteht gar nicht |
| Abgaben auf internen kWh | Vollständig, nie rabattierbarStromVV Art. 19h Abs. 5 | Fallen nicht an |
| Mindestproduktion | 5 % der Anschlussleistung der Endverbraucher | 10 % |
| Räumliche Bedingung | Gleiche Gemeinde, gleiche Netzebene, gleiches UnterwerkZusatzbedingung EKZ | Gemeinsamer Anschluss beim selben Netzbetreiber |
| Messung | Kommunikativer Smart Meter bei allen Teilnehmenden | Messpunkte je Teilnehmenden |
Von der Idee bis zur ersten Abrechnung.
Standortprüfung
Sind alle Teilnehmenden auf demselben Gemeindegebiet, derselben Netzebene und am selben Unterwerk? Reicht die Erzeugungsleistung? Haben alle einen kommunikativen Smart Meter? Wir klären das, bevor Verträge geschrieben werden — nicht danach.
Erfassung und Einladung
Die Gemeinschaft wird im Kundenportal des Netzbetreibers erfasst und die Vertretung benannt. Teilnehmende bestätigen ihre Teilnahme über ihr eigenes Login und geben an, mit welchen Produktions-, Speicher- und Verbrauchsanlagen sie dabei sind. Wir begleiten jeden Haushalt durch diesen Schritt — er ist die häufigste Verzögerung.
Vereinbarung und Verteilschlüssel
Das Innenverhältnis wird schriftlich geregelt: wie die gemeinschaftlich gelieferte Elektrizität aufgeteilt wird, zu welchem internen Preis, wie Ein- und Austritte laufen. Parallel benennen wir uns als Empfänger der Messdaten, damit die Zeitreihen ab dem ersten Tag ankommen.
AktivierungStichtag
Die Gemeinschaft wird drei Monate nach der Anmeldung auf den ersten des Folgemonats aktiviert. Ab jetzt wird die intern abgesetzte Elektrizität separat gemessen und der Abschlag auf dem Netznutzungstarif angewendet.
Erste Abrechnung
Die Zeitreihen des ersten Monats werden plausibilisiert, die Zuteilung gerechnet, die Netzrechnung nachgerechnet und auf die Teilnehmenden gebrochen. Jede Position ist auf die Viertelstunde zurückverfolgbar, aus der sie stammt.
Betrieb
Monatliche Abrechnung, Ein- und Austritte fristgerecht gemeldet, Tarifwechsel per Jahreswechsel eingepflegt, Jahresrapport für die Versammlung. Wenn der Netzbetreiber die Netztopologie ändert und der Abschlag sinken würde, hören Sie es von uns, nicht aus der Rechnung.
Wir rechnen nicht in Excel.
Der Netzbetreiber stellt der Gemeinschaft einen Betrag pro Periode in Rechnung. Diesen Betrag auf die Teilnehmenden aufzuteilen, ist die Aufgabe der Gemeinschaft — und es ist keine Dreisatzrechnung.
Zwei Verteilschlüssel, beide belegbar
Je Viertelstunde beträgt die gemeinschaftlich gelieferte Menge das Minimum aus insgesamt eingespeister und insgesamt bezogener Energie. Wie diese Menge unter den beziehenden Teilnehmenden aufgeteilt wird, ist eine Wahl:
- Gleicher Anspruch mit Kaskade — jeder erhält denselben Anteil, gedeckelt auf den tatsächlichen Bedarf; der Rest fliesst an jene, die noch zu wenig haben, bis Energie oder Bedarf aufgebraucht sind. Stützt sich auf die schriftliche Vereinbarung nach StromVV Art. 19f Abs. 1 lit. e.
- Anteilig am Verbrauch — proportional zum Anteil an der Gemeinschaftslast, im Wortlaut von StromVV Art. 19g Abs. 4 lit. b.
Die Gemeinschaftssummen sind unter beiden Schlüsseln identisch. Nur die Aufteilung zwischen den Mitgliedern verschiebt sich — für einzelne Haushalte deutlich. Wir rechnen beide Varianten durch, bevor Sie sich festlegen.
Nachgerechnet, nicht abgeschrieben
Wir rekonstruieren die Rechnung des Netzbetreibers aus den gemessenen Mengen und dem publizierten Tarif und weisen die Abweichung zur tatsächlichen Rechnung in Franken aus. Stimmt sie nicht, sehen wir es vor Ihnen.
Wir rechnen selbst ab. Vom Netzbetreiber beziehen wir die Messdaten, nicht die fertige Abrechnung — sonst wären der interne Preis und der Verteilschlüssel nicht mehr die Entscheidung der Gemeinschaft, sondern eine Vorgabe.
Jeder gesetzliche Prozentsatz — die 40 %, die 20 %, die 5 %, die 10 % — steht bei uns in der Konfiguration und nicht in einer Formel. Wenn die Verordnung ändert, ändert eine Einstellung. Das ist die Denkweise, mit der Interware seit 1998 Software baut, die Jahrzehnte im Einsatz bleibt.
Drei Arten, mit uns zu arbeiten.
Abklärung
Einmalig. Wir prüfen, ob eine Gemeinschaft an Ihrem Standort zulässig ist, welches Modell passt und was sie realistisch bringt — mit Ihren Zählerdaten gerechnet, nicht mit Annahmen.
Abrechnung
Laufend. Sie behalten die Vertretung, wir übernehmen Datenbezug, Zuteilung und Abrechnung inklusive Rechnungsstellung an die Teilnehmenden.
Mandat
Vollständig. Wir sind die Vertretung: Meldewesen, Fristen, Datenbezug, Abrechnung, Debitoren und der Jahresrapport für die Versammlung.
euse-strom.ch ist eine Dienstleistung der Interware GmbH — einem inhabergeführten Software-Engineering-Betrieb, der seit 1998 Systeme baut und betreibt, die ihre Roadmap überleben.
Weil eine Energiegemeinschaft im Kern ein Datenproblem ist. Pro Teilnehmenden und Tag entstehen 96 Werte in drei Zeitreihen; daraus muss eine Rechnung werden, die vor der Versammlung und vor dem Netzbetreiber Bestand hat. Das ist keine Beratungs-, sondern eine Engineering-Aufgabe — und es ist die Art Arbeit, die wir seit über 25 Jahren machen. Die Abrechnungsplattform dahinter ist unsere eigene; wir sind auf niemandes Roadmap angewiesen.
Reden wir über Ihre Gemeinschaft.
Ein paar Zeilen genügen. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung, ob und in welcher Form eine Gemeinschaft an Ihrem Standort funktioniert.
- Wo stehen die Liegenschaften — Gemeinde, und liegen sie am selben Unterwerk?
- Wie viele Parteien sollen mitmachen, und wer produziert?
- Wie gross ist die Erzeugungsanlage, wie hoch die Anschlussleistungen?
- Wer ist der Verteilnetzbetreiber?
- Gibt es bereits einen ZEV oder eine bestehende Gemeinschaft?
- Und falls vorhanden: Zählerdaten der letzten zwölf Monate.